Barrierefreiheit
Barrierefreie digitale Lösungen für die Verwaltung
Webangebote und interne Anwendungen der öffentlichen Verwaltung müssen barrierefrei gestaltet sein, in Deutschland und der EU sind hierfür gesetzliche Regelungen wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die EU-Richtlinie 2016/2102 maßgeblich. Es muss sichergestellt sein, dass Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind. Insgesamt ist die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Webangeboten und internen Verwaltungsanwendungen ein wesentlicher Bestandteil einer inklusiven und effizienten Arbeitsumgebung, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht sowie allen Mitarbeitenden zugutekommt.
Vorteile von barrierefreien Angeboten
Durch barrierefreie Angebote werden nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sie tragen außerdem dazu bei, eine inklusive digitale Umwelt zu schaffen, die allen Nutzer:innen zu Gute kommt.
Klarheit & Einfachheit
Bessere Suchmaschinenoptimierung
Inklusion & Vielfalt
Zukunftssicherheit
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